
Jahreswechsel 2025: Wichtige Änderungen für das Kfz-Handwerk und das Handwerk insgesamt
Das Jahr 2025 brachte zahlreiche Veränderungen für das Kfz-Handwerk mit sich. Werkstätten, Autohändler und andere Betriebe der Branche stehen vor neuen gesetzlichen Vorgaben, steuerlichen Anpassungen und digitalen Entwicklungen. Einige dieser Änderungen betreffen jedoch nicht nur das Kfz-Gewerbe, sondern beziehen sich auf das gesamte Handwerk. Ein Rückblick auf die wichtigsten Neuerungen:
Digitale Neuerungen und Erleichterungen
Arbeitsverträge digital abschließbar – Seit Januar 2025 ist es möglich, Arbeitsverträge unter bestimmten Bedingungen elektronisch abzuschließen. Eine qualifizierte Signatur ist nicht mehr zwingend erforderlich. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können nun die Vertragsbedingungen per E-Mail als unterzeichnetes PDF versenden. Lediglich befristete Verträge und Vereinbarungen mit Wettbewerbsverboten benötigen weiterhin eine eigenhändige Unterschrift. Diese Änderung betrifft Handwerksbetriebe aller Branchen gleichermaßen.
Pflicht zur E-Rechnung auch für Kfz-Betriebe relevant – Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Rechnungsstellung: Unternehmen, darunter auch Kfz-Werkstätten und Händler, müssen seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Dabei gelten Formate wie X-Rechnung oder ZUGFeRD als Standard. Spätestens ab 2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtet, selbst E-Rechnungen im B2B-Bereich auszustellen. Ab 2028 gilt diese Vorschrift für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.
Steuerliche und finanzielle Anpassungen
Kleinunternehmergrenze erhöht – Die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung wurden angehoben. Unternehmen, die im Vorjahr weniger als 25.000 Euro (statt zuvor 22.000 Euro) umgesetzt haben, bleiben weiterhin von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Für das laufende Jahr gilt eine neue Grenze von 100.000 Euro statt bisher 50.000 Euro. Diese Regelung betrifft insbesondere kleinere Betriebe im Kfz-Handwerk und im gesamten Handwerkssektor.
Kürzere Aufbewahrungsfristen für Belege – Ein Vorteil für Betriebe: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wurden von zehn auf acht Jahre verkürzt. Laut Bundesregierung bringt diese Regelung eine wirtschaftliche Entlastung von rund 626 Millionen Euro pro Jahr.
Umwelt- und Mobilitätsthemen – Relevanz für das Kfz-Gewerbe
Höhere Kraftstoffpreise durch CO₂-Steuer– Zum Jahreswechsel trat die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft. Die Erhöhung auf 55 Euro pro Tonne bedeutet für Autofahrerinnen, Autofahrer und Unternehmen mit Fuhrparks einen Preisanstieg von etwa 3 Cent pro Liter Benzin und Diesel. Dies betrifft besonders Kfz-Werkstätten mit eigenem Transportbedarf sowie Fuhrparkbetreiber im Handwerk.
Gelbe HU-Plaketten ab 2025 – Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette müssen in diesem Jahr zur Hauptuntersuchung. Nach bestandener Prüfung erhalten sie eine gelbe Plakette, die bis 2027 gültig ist. Kfz-Betriebe sollten ihre Kundinnen und Kunden aktiv über diese Änderung informieren.
Abschaffung der Doppelprüfung bei Messgeräten in der Fahrzeugüberwachung – Nach langem Ringen wurde eine wichtige Vereinfachung beschlossen: Die jährliche Eichpflicht für Druckmessgeräte in der technischen Fahrzeugüberwachung entfällt. Stattdessen ist nur noch eine Kalibrierung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich. Spätestens ab April 2025 soll diese Neuerung in Kraft treten und bringt für Kfz-Betriebe eine spürbare Entlastung.
Neue Regeln für Wohnwagen-Gasanlagen – Ab dem 19. Juni 2025 gilt eine Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle von Gasanlagen in Wohnmobilen und Wohnanhängern. Alle zwei Jahre muss eine Überprüfung durch einen Sachverständigen erfolgen. Neufahrzeuge benötigen den Nachweis bereits vor der ersten Nutzung. Dies betrifft insbesondere Kfz-Werkstätten, die mit Wohnmobilen und Anhängern arbeiten.
Barrierefreiheit und Verbraucherschutz
Barrierefreie Webseiten für Unternehmen – Ab Ende Juni 2025 treten neue Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit in Kraft. Unternehmen, die Online-Dienstleistungen anbieten, müssen ihre Webseiten so gestalten, dass sie für Menschen mit Einschränkungen problemlos nutzbar sind. Kleinunternehmen sind von dieser Pflicht ausgenommen. Diese Regelung ist für alle Handwerksbetriebe mit Online-Präsenz relevant.
Neue EU-Batterieverordnung – Auswirkungen auf den Kfz-Sektor: Seit August 2024 werden stufenweise neue Anforderungen an Batterien eingeführt. Spätestens ab August 2025 müssen alle in Umlauf gebrachten Batterien eine Konformitätskennzeichnung tragen. Noch unklar ist, ob Händler zusätzliche Informationen zu Umweltauswirkungen bereitstellen müssen. Besonders für den Kfz-Handel, der mit Fahrzeugbatterien arbeitet, ist dies eine wichtige Neuerung.
Lohnanpassungen und Verbraucherschutz
Mindestlohn gestiegen – Seit dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde. Gleichzeitig wurde die Verdienstgrenze für Minijobs von 538 Euro auf 556 Euro angehoben. Dies betrifft alle Handwerksbetriebe, die Minijobber beschäftigen, darunter auch viele Handwerksbetriebe.
Neue Regelungen zur Restschuldversicherung im Kfz-Handel – Wer ein Verbraucherdarlehen aufnimmt, muss seit Jahresbeginn eine sieben Tage lange Wartefrist einhalten, bevor eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden kann. Kfz-Händler, die solche Versicherungen vermitteln, sind verpflichtet, diese Frist zu beachten.
Fazit
Das Jahr 2025 bringt also zahlreiche neue Pflichten, aber auch einige Erleichterungen für das Kfz-Gewerbe und das Handwerk insgesamt. Die Digitalisierung schreitet voran, steuerliche Entlastungen sorgen für Erleichterungen, und Umweltvorgaben stellen neue Anforderungen.