
Neues eAU-Verfahren bringt mehr Tempo und Transparenz bei Krankmeldungen
Seit dem 1. Januar 2025 ist das überarbeitete Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Kraft – und sorgt bereits jetzt für deutlich mehr Klarheit und Tempo im Krankmeldungsprozess. Dank erweiterter Rückmeldegründe und detaillierter Statusmeldungen profitieren Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen von reibungsloseren Abläufen.
Neue Rückmeldegründe verbessern die Kommunikation
Das eAU-System wurde um mehrere automatische Rückmeldearten ergänzt. Damit erfahren Arbeitgeber schneller, warum eine Bescheinigung eventuell fehlt oder wie der aktuelle Stand ist. Neben den bisherigen Rückmeldungen „1“ (keine eAU vorliegend) und „4“ (Krankenkasse nicht zuständig) gibt es jetzt sieben neue Gründe, die genauere Hinweise liefern:
- Grund 2 – AU bestätigt: Die Krankenkasse übermittelt die eAU-Daten, wenn im angegebenen Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde.
- Grund 3 – Krankenhausaufenthalt: Liegt ein stationärer Aufenthalt vor, wird zunächst ein voraussichtliches Entlassungsdatum genannt. Nach der tatsächlichen Entlassung wird diese Information automatisch nachgereicht.
- Grund 5 – Reha oder Vorsorge: Auch Aufenthalte in stationären Reha- oder Vorsorgeeinrichtungen fließen seit Januar ins eAU-Verfahren ein.
- Grund 6 – Teilstationäre Behandlung: Bei tagesklinischen oder ähnlichen Behandlungen erhalten Arbeitgeber eine Info über den Aufenthalt – allerdings ohne konkretes Datum.
- Grund 7 – In Prüfung: Wenn Angaben noch überprüft werden müssen oder technische Probleme auftreten, erfolgt eine Zwischenmeldung. Die endgültige Rückmeldung kommt spätestens nach 28 Tagen.
- Grund 8 – Anderer Nachweis liegt vor: Liegt der Krankenkasse ein AU-Nachweis aus dem Ausland oder von einem Privatarzt vor, wird dies entsprechend vermerkt. Die weiteren Infos holt sich der Arbeitgeber direkt beim Beschäftigten ein.
- Grund 9 – Weiterleitungsverfahren: Nach einem Kassenwechsel kann die neue Krankenkasse die Anfrage weiterleiten. In diesem Fall informiert die bisherige Kasse innerhalb von 14 Tagen.
Effizienter, digitaler, transparenter
Mit dem erweiterten Rückmelde-System wird der digitale Austausch zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern deutlich effizienter. Unklarheiten über den Status von Krankmeldungen lassen sich so oft schneller klären, Rückfragen werden reduziert und der Verwaltungsaufwand sinkt.
Fazit: Das seit Januar 2025 gültige eAU-Verfahren bringt frischen Wind in den Krankmeldungsprozess – digital, übersichtlich und zeitsparend. Ein Schritt nach vorn für alle Beteiligten im deutschen Gesundheitswesen.
Quelle: AOK Arbeitgebermagazin