Aufbewahrungsfristen für Rechnungen: Was Handwerker jetzt wissen müssen
Handwerkerinnen und Handwerker aufgepasst: Wer dachte, Rechnungen und Belege künftig nur noch acht Jahre aufbewahren zu müssen, sollte genau hinschauen. Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass es zahlreiche Ausnahmen gibt –