Persönlicher Arztbesuch wieder notwendig für Krankschreibungen
Patienten müssen nun wieder persönlich in die Arztpraxis gehen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, ist seit dem 31. März 2023 nicht mehr gültig.
Ursprünglich diente diese Regelung dazu, volle Wartezimmer zu vermeiden und insbesondere chronisch Kranke vor Infektionen zu schützen. Obwohl die Regelung aufgrund der Verbreitung von Erkältungs- und Grippeerkrankungen verlängert wurde, ist sie nun ausgelaufen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss wird jedoch bei Bedarf, sollte sich die Situation erneut verschärfen, schnell reagieren und erneut Sicherheitsmaßnahmen einführen.