Koalitionsvertrag 2025: Was auf die Bauwirtschaft im Arbeitsrecht zukommt

Koalitionsvertrag 2025: Was auf die Bauwirtschaft im Arbeitsrecht zukommt

Der neue Koalitionsvertrag der Bundesregierung sorgt für Aufsehen – insbesondere in der deutschen Bauwirtschaft. Union und SPD haben sich unter dem Motto „Verantwortung für Deutschland“ auf weitreichende arbeitsrechtliche Maßnahmen geeinigt, die in den kommenden vier Jahren umgesetzt werden sollen. Der Fokus liegt dabei klar auf dem Arbeitsmarkt – mit direkten Folgen für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und die öffentliche Auftragsvergabe.

Mindestlohn-Zielmarke: 15 Euro ab 2026 geplant
Ein zentrales Thema im neuen Koalitionsvertrag ist die Weiterentwicklung des gesetzlichen Mindestlohns. Zwar bekräftigt die Regierung ihre Unterstützung für die Mindestlohnkommission, jedoch wurde bereits ein konkretes politisches Ziel formuliert: 15 Euro Mindestlohn bis zum Jahr 2026.

Diese Festlegung wirft Fragen auf: Ist die Unabhängigkeit der Kommission noch gewährleistet, wenn die Politik bereits das Ziel vorgibt? Besonders Unternehmen mit traditionell niedrigeren Lohnstrukturen – darunter viele aus dem Baugewerbe – sehen sich durch diese Entwicklung mit potenziell steigenden Personalkosten konfrontiert.

Laut Branchenexperten könnte dies zu einer erheblichen finanziellen Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen führen. Die wirtschaftliche Stabilität dieser Betriebe hängt oft stark von kalkulierbaren Lohnkosten ab. Eine politisch motivierte Lohnsteigerung könnte diesen Rahmen sprengen.

Tarifbindung als Voraussetzung für öffentliche Aufträge
Noch größere Auswirkungen könnte eine zweite Maßnahme haben: Künftig sollen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif zahlen. Das betrifft auch viele Bauunternehmen, die regelmäßig für Bund, Länder und Kommunen arbeiten.

Konkret bedeutet das: Auf Bundesebene gilt diese Regelung bereits bei Aufträgen ab 50.000 Euro. Für Start-ups und junge Unternehmen liegt die Grenze bei 100.000 Euro. Unternehmen ohne Tarifbindung könnten damit aus dem Rennen um lukrative Bauaufträge ausscheiden.

Die neue Regelung stößt auf geteilte Reaktionen. Während Gewerkschaften wie die IG BAU den Schritt als Stärkung der Tarifbindung begrüßen, schlagen Wirtschaftsverbände Alarm: Gerade kleinere Handwerksbetriebe könnten durch die zusätzliche Bürokratie und Einschränkung unternehmerischer Freiheiten stark belastet werden.

Bauwirtschaft zwischen Mindestlohn, Bürokratie und Wettbewerb
Für die Bauwirtschaft bedeutet der Koalitionsvertrag 2025 vor allem eines: Veränderung. Mit steigenden Lohnuntergrenzen und strengeren Auflagen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geraten besonders kleinere und mittelständische Betriebe zunehmend unter Druck.

Branchenvertreter fordern daher eine realistische Umsetzungsstrategie, die wirtschaftliche Belastbarkeit und soziale Verantwortung in Einklang bringt. Innovative Ansätze, digitale Lösungen zur Bürokratie-Reduzierung sowie stärkere Unterstützung für tarifgebundene Betriebe könnten helfen, die neuen Anforderungen praktikabel zu gestalten.

Fazit: Bauwirtschaft muss sich auf neue Spielregeln einstellen
Der neue Koalitionsvertrag bringt bedeutende Änderungen für das Arbeitsrecht mit sich – mit direktem Einfluss auf die Baubranche in Deutschland. Mindestlohnsteigerung, Tarifbindung bei Aufträgen und neue Bürokratieanforderungen zeichnen sich als zentrale Herausforderungen ab. Unternehmen sind nun gefordert, sich rechtzeitig auf die kommenden Regelungen einzustellen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Quelle: Die Baustelle