Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Neue Anforderungen im Arbeitsalltag

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Neue Anforderungen im Arbeitsalltag

Wenn im Herbst das Laub in warmen Farben erstrahlt, steigt leider auch die Krankheitsgefahr. Denn er Übergang zum kühlen, regnerischen Wetter kann die Anfälligkeit für Erkältungen und Grippe erhöhen.

Die Zeiten ändern sich, und das betrifft auch die Art und Weise, wie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) ausgestellt werden. Doch was bedeutet das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Pflichten? Ganz konkret: Müssen sie ihre Arbeitgeber darüber informieren, wenn der Arzt eine eAU ausstellt und diese automatisch an die Krankenkasse übermittelt?


Diese Fragen werfen häufig Verunsicherung auf. Daher ist es empfehlenswert, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden über die neue Situation informieren. Hier sind die wichtigen Punkte zusammengefasst:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber zusätzlich zur gewöhnlichen Krankmeldung über die eAU bei der Krankenkasse informieren.
  • Anstatt des bisherigen „gelben Scheins“, müssen sie ihren Arbeitgeber also zusätzlich darüber in Kenntnis setzen, dass der Arzt eine eAU ausgestellt hat, die vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse abgerufen werden kann.
  • Bestehende Arbeitsverträge brauchen nicht angepasst zu werden, da dies laut aktueller Rechtsauffassung nicht erforderlich ist. Neue Verträge sollten die Arbeitsvertragsmuster des Fachverbands nutzen, die die nötigen Anpassungen bereits enthalten.

Diese Veränderungen erfordern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine gewisse Anpassung, doch mit der richtigen Information und Unterstützung kann dies reibungslos umgesetzt werden. Es ist wichtig, sich über die neuen Abläufe im Klaren zu sein, um den Arbeitsalltag weiterhin effizient zu gestalten.