23. Februar 2026
by Kreishandwerkerschaft des Kreises Harburg
Handwerkerinnen und Handwerker aufgepasst: Wer dachte, Rechnungen und Belege künftig nur noch acht Jahre aufbewahren zu müssen, sollte genau hinschauen. Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass es zahlreiche Ausnahmen gibt –