Steuerbonus für Handwerkerleistungen 

Steuerbonus für Handwerkerleistungen 

Finanzielle Vorteile bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten für Ihre Kunden: 20 Prozent der Arbeitskosten bei Handwerkerleistungen, die nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen, können steuerlich abgesetzt werden. 
Diese Regelung gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr und erstreckt sich auf alle handwerklichen Tätigkeiten, die innerhalb des Haushalts erbracht werden. Egal, ob kleine Reparaturen, eine Renovierung oder eine umfassende Modernisierung geplant sind. 

Wichtig zu erwähnen: Tätigkeiten, die außerhalb Ihres Haushalts stattfinden, wie beispielsweise Arbeiten in der Werkstatt,
fallen nicht unter diese Regelung!  
Die steuerliche Absetzbarkeit bezieht sich ausschließlich auf Leistungen, die direkt im Wohnraum erbracht werden. 

Um diesen Steuervorteil in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, dass die Rechnung für die erbrachten Handwerkerleistungen den Anteil der Arbeitskosten gesondert ausweist. Alternativ ist es auch möglich, den Rechnungsbetrag prozentual in Arbeitskosten und Materialkosten aufzuteilen.  

Dies stellt sicher, dass der volle Vorteil genutzt werden kann. Eine entsprechend ausgestellte Rechnung erleichtert den Vorgang. 

Ein Flyer mit detaillierten Infos, die Sie auch Ihren Kunden zur Verfügung stellen können,
beispielsweise zur Information zum Kostenvoranschlag, finden Sie unter:  
https://www.zdh.de/presse/publikationen/info-flyer/steuerbonus-fuer-handwerkerleistungen/

oder hier zum Download:
ZDH_Flyer_Steuerbonus_MAI-2023.pdf