Steuerbescheide: Digital-Pflicht verschoben
Eigentlich sollten digitale Steuerbescheide ab Januar 2026 zum Standard werden. Der Gesetzgeber hat nun jedoch auf die Bremse getreten und den Start auf den 1. Januar 2027 verschoben. Das gibt Handwerksbetrieben etwas mehr Vorbereitungszeit.
Wer seine Steuererklärung elektronisch einreicht, was für selbstständige Handwerker ohnehin Pflicht ist, sollte ab 2026 seinen Bescheid standardmäßig nur noch online abrufen. Der Bundesrat hat diese neuen Regeln zur digitalen Bekanntgabe nun kurzfristig um ein Jahr nach hinten verlegt. Steuerpflichtige sollen so mehr Zeit erhalten, sich auf die Umstellung einzustellen.
Was ändert sich ab 2027 für Ihren Betrieb?
- Keine Zustimmung mehr nötig: Bisher müssen Sie dem digitalen Empfang aktiv zustimmen. Ab 2027 entfällt diese Pflichtsache. Der digitale Bescheid wird dann automatisch zum Standard.
- Papierform nur auf Antrag: Wer als Unternehmer weiterhin Post vom Finanzamt möchte, kann dies künftig durch einen formlosen Antrag verlangen (allerdings nicht rückwirkend für bereits erstellte Bescheide).
- Achtung bei der Einspruchsfrist: Ein elektronischer Bescheid gilt vier Tage nach der Bereitstellung im System als zugestellt. Ab diesem Moment läuft die Einspruchsfrist. Die Benachrichtigungs-E-Mail des Finanzamts dient nur als Hinweis und hat keinen Einfluss auf den Fristbeginn. Wichtig: Aus Sicherheitsgründen verschicken Finanzämter niemals Steuerbescheide als E-Mail-Anhang oder Link, sondern informieren lediglich darüber, dass das Dokument im ELSTER-Portal abrufbar ist.
Erleichterung für gemeinsam veranlagte Ehepaare
Für gemeinsam veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner wird der Prozess ab 2027 unbürokratischer. Es reicht künftig aus, wenn einem der beiden der digitale Bescheid zugeht und er darüber informiert wird. Das bisherige, oft umständliche Verfahren mit einem einmaligen Einwilligungscode des Partners für das ELSTER-Konto entfällt komplett. Möchte jedoch ein Partner explizit keine digitalen Post, muss die postalische Bekanntgabe beantragt werden, dann bekommen beide den Bescheid wieder klassisch per Brief.
Quelle: Fachmagazin „genau“, Ausgabe 2/2026, S. 30.