Friseure im Fokus: Bundesregierung plant neue Maßnahmen gegen Schwarzarbeit
Die Bundesregierung plant, das Friseur- und Kosmetikhandwerk künftig stärker in den Kampf gegen Schwarzarbeit einzubeziehen. Nach einem aktuellen Gesetzentwurf soll die Branche in den offiziellen Katalog besonders betroffener Gewerke aufgenommen werden. Ziel ist es, illegale Beschäftigung einzudämmen und faire Arbeits- sowie Wettbewerbsbedingungen zu stärken.
Während Friseurbetriebe damit auf neue Pflichten zusteuern, können Fleischer auf spürbare Entlastungen hoffen.
Neue Auflagen für Friseure und Kosmetiker
Wird der Gesetzentwurf von Bundestag und Bundesrat beschlossen, kommen auf Friseur- und Kosmetikbetriebe zusätzliche Kontrollpflichten zu. Beschäftigte sollen künftig stets ein gültiges Ausweisdokument mitführen und bei Kontrollen vorzeigen müssen. Arbeitgeber wiederum müssen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sofort bei den Behörden anmelden – eine sogenannte Sofortmeldepflicht.
Darüber hinaus sind Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz vorgesehen. Zudem müssen Betriebe ihre Angestellten künftig ausdrücklich über die Mitführungspflicht von Ausweisen informieren.
Branche begrüßt Aufnahme in den Katalog
Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) unterstützt die geplante Änderung. „Eine konsequente Prüfung halten wir für dringend erforderlich“, betont der Verband. Das Friseurhandwerk sei stark von Schwarzarbeit betroffen – vor allem durch unregulierte Barbershops und Anbieter von Schönheitsdienstleistungen, die oft außerhalb der Handwerksordnung agieren.
Mit der Aufnahme in den Kontrollkatalog sieht der Verband einen wichtigen Schritt, um Wettbewerbsverzerrungen zu bekämpfen und legale Betriebe zu stärken. Allerdings mahnt der ZV an, dass die geplanten Maßnahmen allein nicht ausreichen werden.
„Wir brauchen ergänzende, passgenaue Lösungen, die zur kleinteiligen Struktur des Handwerks passen“, heißt es weiter. Denkbar seien steuerliche Entlastungen, etwa durch einen reduzierten Mehrwertsteuersatz oder angepasste Regelungen für Kleinunternehmer.
Fleischer sollen von Bürokratie entlastet werden
Während Friseure künftig mit strengeren Vorgaben rechnen müssen, steht dem Fleischerhandwerk eine spürbare Entlastung bevor. Laut Entwurf soll das Gewerk vorübergehend aus dem Anwendungsbereich des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes herausgenommen werden.
Der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. „Die Betriebe unseres Handwerks sind eher mit anderen Lebensmittelhandwerken vergleichbar als mit der industriellen Fleischverarbeitung“, so der Verband. Die Herausnahme aus dem Gesetz bringe eine erste spürbare bürokratische Entlastung, etwa bei Sofortmeldungen und Ausweispflichten.
Balance zwischen Kontrolle und Entlastung
Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Bekämpfung von Schwarzarbeit gezielter ausrichten. Für Friseure bedeutet das mehr Verantwortung und Kontrolle, für Fleischer weniger Bürokratie. Ob die Maßnahmen den gewünschten Effekt erzielen, wird sich erst zeigen, wenn das Gesetz in der Praxis greift.
Quelle: Magazin Norddeutsches Handwerk