EU-Label wird Pflicht: Neue Informationsregeln für Autohändler ab 2026
Ab Herbst 2026 kommt auf Autohändler in ganz Europa eine wichtige Neuerung zu. Kundinnen und Kunden müssen künftig deutlich und einheitlich über ihre Rechte bei Gewährleistung und Garantien informiert werden. Grundlage dafür ist ein neues, verpflichtendes EU-Label, das sowohl im Autohaus als auch beim Onlineverkauf eingesetzt werden muss.
Einheitliche Informationen für alle Käufer
Ab dem 27. September 2026 sind Autohändler verpflichtet, Verbraucher vor Vertragsabschluss mithilfe eines standardisierten EU-Labels über zentrale Rechtsfragen zu informieren. Dazu gehören vor allem die gesetzliche Gewährleistung, die sogenannte Sachmängelhaftung, sowie mögliche zusätzliche Garantien von Herstellern oder Händlern. Ziel der EU ist es, Transparenz zu schaffen und den Vergleich für Käufer einfacher zu machen.
Das Label selbst wird nicht von den Händlern gestaltet. Die Inhalte werden von der EU-Kommission einheitlich festgelegt und dürfen nicht verändert werden. Aktuell ist das Label noch nicht verfügbar, die Ausarbeitung läuft.
QR-Code liefert Details zur Rechtslage
Ein zentrales Element des neuen Labels ist ein QR-Code. Er führt zu weiterführenden, länderspezifischen Informationen, die von den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Käufer erhalten dort detaillierte Hinweise zu ihren Rechten, etwa zur Dauer der Gewährleistung oder zu Besonderheiten im nationalen Recht.
Für Deutschland bedeutet das unter anderem klare Informationen zur Möglichkeit, die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagenverkäufen auf ein Jahr zu verkürzen. Dieser Punkt ist besonders relevant, da er für viele Käufer bislang wenig transparent ist.
Klare Trennung zwischen Gewährleistung und Garantie
Das neue System soll außerdem deutlicher als bisher zwischen gesetzlichen Ansprüchen und freiwilligen Garantien unterscheiden. Während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist, handelt es sich bei Garantien um freiwillige Leistungen, meist des Herstellers. Wenn eine Herstellergarantie länger als zwei Jahre gilt, müssen auf dem Label unter anderem der Garantiezeitraum sowie Angaben zu Hersteller und Modell aufgeführt sein.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Ansprüche gegen den Verkäufer einer verkürzten Verjährungsfrist unterliegen können.
Noch kein Handlungsbedarf für Händler
Für Autohändler besteht aktuell noch kein akuter Handlungsdruck. Erst wenn das endgültige EU-Label vorliegt, müssen die neuen Vorgaben umgesetzt werden. Branchenverbände gehen davon aus, dass ihre Mitglieder rechtzeitig informiert werden.
Fest steht jedoch schon jetzt: Ab 2026 wird die Kundeninformation beim Autokauf transparenter, strukturierter und europaweit einheitlich. Für Verbraucher ist das ein klarer Vorteil, für Händler eine neue Pflicht, die frühzeitig eingeplant werden sollte.
Quelle: Fachzeitschrift kfz-betrieb