Mehr Netto fürs Team: 15 legale Steuertricks für Arbeitgeber
Angesichts steigender Preise und unsicherer wirtschaftlicher Aussichten suchen Unternehmen nach Wegen, ihre Mitarbeitenden zu halten – ohne das Lohnbudget zu sprengen. Steuerfreie Zusatzleistungen könnten dabei der Schlüssel sein.
Immer mehr Firmen setzen auf kreative Gehaltsextras, die weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben auslösen. Das Ergebnis: Beschäftigte haben spürbar mehr Geld in der Tasche – und Arbeitgeber müssen nicht zwingend hohe Bruttogehälter zahlen. Wir stellen 15 legale Möglichkeiten vor, die sofort umgesetzt werden können.
- Gutscheine statt Gehaltserhöhung
Bis zu 50 Euro monatlich in Form von Einkaufsgutscheinen oder speziellen Geldkarten sind steuer- und abgabenfrei – ob fürs Tanken, den Supermarkt oder den Buchladen. Wichtig: Die Karte darf keine Bargeldfunktion haben. - Gratis-Snacks und Getränke
Obst, Kekse, Kaffee oder Mineralwasser – was im Betrieb kostenlos bereitsteht, bleibt für Mitarbeitende steuerfrei. Selbst belegfreie Backwaren wie Brezeln oder Brötchen fallen darunter. - Essenszuschüsse
Keine Kantine? Kein Problem! Digitale oder klassische Essensgutscheine bis 7,50 Euro pro Arbeitstag sind erlaubt. Ein Mittagessen vom Lieblingsbäcker wird so deutlich günstiger. - Unterstützung bei der Kinderbetreuung
Arbeitgeber können Kita- oder Tagesmutterkosten ganz oder teilweise übernehmen – solange das Kind noch nicht zur Schule geht. Beleg vom Betreuungsträger genügt. - Hilfe bei Notbetreuung von Angehörigen
Bis zu 600 Euro im Jahr für kurzfristige Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Familienmitgliedern – etwa wenn Überstunden oder Dienstreisen anstehen. - Gesundheits-Boost fürs Team
Von Rückenschule bis Tabakentwöhnung: Firmen dürfen jährlich bis zu 600 Euro in zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen investieren – steuerfrei für alle Beteiligten. - Arbeitsplatzbrillen
Wer am Bildschirm arbeitet und eine spezielle Brille benötigt, kann diese vom Arbeitgeber finanziert bekommen – ohne Steuerabzug. - Private Unfallversicherung
Gruppenversicherungen mit einer Prämie bis 100 Euro pro Jahr sind steuerlich begünstigt, wenn der Arbeitgeber die Beiträge pauschal versteuert. - Betriebliche Krankenzusatzversicherung
Zusätzlicher Schutz für die Gesundheit: Beiträge bis 50 Euro monatlich können steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. - Finanzielle Hilfe in Notfällen
Bei Krankheit, Todesfällen oder Naturkatastrophen darf der Chef bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei auszahlen. - Zuschuss für den Urlaub
Die sogenannte Erholungsbeihilfe ermöglicht 156 Euro pro Jahr für den Mitarbeitenden, plus 104 Euro für Ehepartner und 52 Euro pro Kind – steuerlich begünstigt. - Technik zum Mitnehmen
Diensthandy, Tablet oder Notebook dürfen auch privat genutzt werden – ohne zusätzliche Steuerlast. Selbst reine Privatüberlassung ist mit Pauschalbesteuerung möglich. - Unterstützung beim Umzug
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann sich die Kosten steuerfrei erstatten lassen. - Kleine Aufmerksamkeiten
Sachgeschenke bis 60 Euro zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit sind steuerfrei. Bargeld zählt allerdings nicht. - Gemeinsame Feiern
Sommerfest, Grillabend oder Weihnachtsfeier: Liegen die Kosten pro Person unter 110 Euro und ist das gesamte Team eingeladen, greift keine Steuerpflicht.
Warum diese Extras so wertvoll sind
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bieten steuerfreie Zusatzleistungen eine Win-Win-Situation: Beschäftigte profitieren von echten finanziellen Vorteilen, während Arbeitgeber ihre Attraktivität steigern, ohne dauerhaft höhere Personalkosten zu tragen.
Mit dem richtigen Mix aus Gutscheinen, Zuschüssen und kleinen Aufmerksamkeiten lässt sich die Mitarbeiterbindung effektiv stärken – und das ganz legal im Rahmen des Steuerrechts.
Quelle: Verbandszeitung genau