4. August 2025
by Kreishandwerkerschaft des Kreises Harburg
Ein Urteil mit Signalwirkung: Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass per WhatsApp geführte Verhandlungen unter Kaufleuten als verbindliche Vertragsabschlüsse gelten können – inklusive kaufmännischem Bestätigungsschreiben. In einem aufsehenerregenden Urteil (Az.